1. Reservierung und Zahlung
Ein Kurszeitraum gilt als verbindlich gebucht, wenn ein ausgefüllter Anmeldevertrag des Kunden im Steinke-Institut eingegangen ist. Die Reservierung eines Platzes in einem Kurs ist nur nach Eingang der Kursgebühren wirksam. Die Vertragsleistung (Unterricht) kann vom Kunden erst in Anspruch genommen werden, nachdem die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren bezahlt wurden. Mit der Einreichung des unterzeichneten Anmeldevertrags verpflichtet sich der Kunde, vor Kursantritt die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren in voller Höhe zu zahlen.
Die Kursgebühr ist spätestens am Tag des vertraglich vereinbarten Kursantritts zu entrichten. Die Mahngebühren bei nicht vertragsgemäßer Zahlung betragen: 5 € für die erste Mahnung (ab einer Woche Zahlungsverzug) sowie 10 € für jede weitere Zahlungsverzugswoche. Nach zwei Wochen nicht bezahlten Kursbesuches wird der Kunde vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass im Falle einer späteren Zahlung eine Kursgutschrift für die dadurch entstandenen Fehlzeiten erfolgt. Die Buchung des vertraglich vereinbarten Kurszeitraums oder eines Abschnitts davon ist nicht übertragbar auf eine andere Person.
2. Stornierung
Wenn die Stornierung vom gebuchten Kurs bzw. Einzelunterricht zwei Wochen vor Kurs- bzw. Unterrichtsbeginn schriftlich erfolgt, wird die Kursgebühr abzüglich einer Stornogebühr von 20 Prozent des Kurspreises zurückerstattet. Alternativ kann der Kunde eine gleichwertige Kursgutschrift erhalten, die er für einen anderen Fremdsprachenkurs, bei dem die Mindestteilnehmerzahl bereits erreicht wurde, einsetzen oder anrechnen lassen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf einen alternativen Kurs, der dem gebuchten Kurs oder dem aktuellen Niveau des Kunden entspricht. Bei einem späteren Rücktritt oder im Falle eines Rücktritts oder Abbruchs während eines laufenden Kurses ist keine Rückerstattung möglich.
3. Unterrichtsausfall bei Gruppenkursen
Das Steinke-Institut haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Abwesenheit des Kunden (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Kursgebühren nicht und schafft auch keinen Anspruch auf Unterrichtsersatz. Im Krankheitsfall des Lehrers wird der ausgefallene Unterricht nach Absprache mit den Kunden nachgeholt. Das Steinke-Institut stellt vom zweiten Abwesenheitskurstag des Lehrers an eine Unter-richtsvertretung. Sollte dies nicht möglich sein, so erfolgt uneingeschränkt eine Kurszeitgutschrift. Das Steinke-Institut behält sich das Recht vor, den Unterrichtsbetrieb aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzzeitig auszusetzen; die daraus resultierenden Unterrichtsausfälle werden dann als Kurszeitgutschrift rückgewährt.
4. Unterrichtsausfall bei Einzelunterricht
5. Feiertage
An den gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag, am Heiligabend und zu Sylvester ist das Steinke-Institut geschlossen.
6. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bonn.


