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German courses -
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Allgemeine Teilnahmebedingungen (außer Deutsch-Intensivkurse)

1. Reservierung und Zahlung

Ein Kurszeitraum gilt als verbindlich gebucht, wenn ein ausgefüllter Anmeldevertrag im Steinke-Institut eingegangen ist. Die Reservierung eines Platzes in einem Kurs ist nur nach Eingang der Kursgebühren wirksam. Die Vertragsleistung (Unterricht) kann vom Kunden erst in Anspruch genommen werden, nachdem die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren bezahlt wurden. Mit der Einreichung des Anmeldevertrags verpflichtet sich der Kunde, vor Kursantritt die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren in voller Höhe zu zahlen.

Die Kursgebühr ist spätestens am Tag des vertraglich vereinbarten Kursantritts zu entrichten. Die Mahngebühren bei nicht vertragsgemäßer Zahlung betragen: 5 € für die erste Mahnung (ab 1 Woche Zahlungsverzug), 10 € für jede weitere Zahlungsverzugswoche. Nach Woche nicht bezahlten Kursbesuches wird der Kunde vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass im Falle einer späteren Zahlung eine Zeitgutschrift erfolgt. Die Buchung des vertraglich vereinbarten Kurszeitraums oder eines Abschnitts davon ist nicht übertragbar auf eine andere Person.

Für die Durchführung eines Kurses in vollem Stundenumfang ist eine Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen erforderlich. Bei nur 2 Teilnehmern wird die Zahl der Unterrichtsstunden um ein Viertel reduziert (z.B. 24 statt 32 Unterrichtsstunden), während das Kursziel erhalten bleibt.

2. Anwesenheit

Wenn der Kursteilnehmer nicht zum ersten Kurstag anwesend sein kann und den Buchungszeitraum verschieben möchte, teilt er dies mindestens fünf Arbeitstage vor seinem vereinbarten Kursantritt dem Steinke-Institut mit, um eine Kursgutschrift zu erhalten. Nach einer Unterbrechung besteht kein Anspruch auf einen neuen Kurs, der aktuell dem Niveau des Schülers entspricht.

3. Rücktritt und Rückzahlung

Wenn der Rücktritt vom gebuchten Kurs zwei Wochen vor Kursbeginn erfolgt, wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zurückerstattet. Bei einem späteren Rücktritt oder während eines laufenden Kurses ist keine Rückzahlung möglich.

4. Unterrichtsausfall

Das Steinke-Institut haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt.

Abwesenheit des Schülers (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Kursgebühren nicht und schafft auch keinen Anspruch auf Unterrichtsersatz. Im Krankheitsfall des Lehrers ist das Steinke-Institut verpflichtet, vom zweiten Tag an eine Unterrichtsvertretung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, so erfolgt uneingeschränkt eine Zeitgutschrift.

Das Steinke-Institut behält sich das Recht vor, den Unterrichtsbetrieb aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzzeitig auszusetzen; die daraus resultierenden Unterrichtsausfälle werden dann als Zeitgutschrift rückgewährt.

5. Feiertage

An den gesetzlichen Feiertagen sowie am Rosenmontag, am Heiligabend und zu Sylvester ist das Steinke-Institut geschlossen.

6. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bonn.

© Steinke-Institut GmbH. Zuletzt geändert: 06.04.2010